Sozialticket-FAQs

Generell möchten wir Konzerte mit positiven Auswirkungen für Mensch und Umwelt veranstalten. Ein Aspekt davon ist soziale Nachhaltigkeit.

Was ist das Sozialticket?

Die Kosten, um ein Konzert veranstalten zu können, sind in den vergangenen Jahren aus vielerlei Gründen massiv gestiegen - und die Ticketpreise entsprechend in die Höhe geschossen. Damit nicht nur wirtschaftlich privilegierte Fans in den Genuss von Konzerten kommen, bieten wir nun Tickets zu einem ermäßigten Preis an: sogenannte Sozialtickets.

Zwecks Fairness und Transparenz orientieren wir uns dafür an den Kriterien, die die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung erarbeitet hat - und bieten diese vergünstigten Tickets Personen an, die den “Berechtigungsnachweis Berlin Ticket S” besitzen. Ein Sozialticket kann bestellt werden von jeder*jedem, die*der zum Zeitpunkt des Vorverkaufs bzw. Ticketkaufs im Besitz eines solchen Nachweises ist.

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Was kostet das Sozialticket?

Das Ticket kostet €19,90 zzgl. Versandkosten.

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Was benötige ich, um ein Sozialticket zu bestellen?

Im Zuge der Bestellung wird ein Scan/Foto des erwähnten “Berechtigungsnachweis zum Berlin Ticket S” benötigt, außerdem der Name der berechtigten Person.

Mit dem Namen wird das Ticket personalisiert und vor Ort - beim Konzerteinlass - werden Ticket, Berechtigungsnachweis und Personalausweis (Obacht: alle drei Dinge bitte mitbringen!) abgeglichen (siehe unten).

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Der Gültigkeitszeitraum meines Berechtigungsnachweises endet vor den Konzerten im August 2024 und/oder ich erhalte zukünftig keinen weiteren Berechtigungsnachweis. Darf ich ein Ticket bestellen?

Ja. Der Berechtigungsnachweis muss nicht zwingend zum Zeitpunkt der Konzerte gültig sein - nur zum Zeitpunkt der Bestellung/Bezahlung. Den dann ggf. abgelaufenen Nachweis müsst ihr allerdings aufheben und am Konzerttag beim Einlass auf Nachfrage vorzeigen können.

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Wie läuft die Bestellung im Detail ab?

Die Sozialtickets können nur im offiziellen Ticketshop auf bademeister.com gekauft werden. Diese Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar, d.h. der Name der berechtigten Person wird auf den Tickets stehen.

Wenn ihr eine weitere berechtigte Person mitnehmen wollt, dann könnt ihr bis zu 4 Tickets bestellen, müsst aber die Berechtigung eurer Begleitungen dann ebenfalls vorweisen. (Bei Personen aus einem Haushalt reicht es, wenn mehrere Personen auf einem Berechtigungsnachweis aufgeführt sind - ansonsten muss jeder weitere Berechtigungsnachweis ebenfalls hochgeladen werden).

Während der Bestellung muss ein (gut lesbares!) Foto oder ein Scan der Berechtigungsnachweise hochgeladen werden (jpg, png oder pdf). Es folgt eine Prüfung der Nachweise auf Gültigkeit, wenn da alles “passt”, zahlt ihr den Betrag - anschließend gehen die Tickets postalisch an euch raus.

Falls der Nachweis nicht lesbar ist oder es Rückfragen gibt, dann werdet ihr vom Ticketshop kontaktiert. Bitte achtet also darauf, dass eure Kontaktdaten aktuell sind. Sollte der Berechtigungsnachweis ungültig sein, stornieren wir die Bestellung.

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Wie kann ich das Sozialticket bezahlen?

Das Sozialticket kann per Kreditkarte oder Vorkasse/Überweisung bezahlt werden.

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Wie viele Tickets darf ich bestellen?

Pro Bestellung dürfen maximal 4 Tickets bestellt werden. Alle Ticketinhaber*innen müssen einen Berechtigungsnachweis vorweisen können (siehe oben).

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Was muss ich beim Einlass vorzeigen?

Kurz - drei Dinge: Eintrittskarte, Berechtigungsnachweis und Personalausweis (oder Reisepass). (Okay, und den Inhalt eurer Taschen/Rucksäcke etc., ihr wisst schon, aber darum soll’s jetzt hier nicht gehen).

Kontrolliert wird vor Ort der Name auf Ticket & Ausweis, sowie die Berechtigungsnachweise bzw. die darauf abgedruckten QR-Codes. Der Nachweis ist unbedingt erforderlich (auch wenn er zum Konzert bereits abgelaufen sein sollte, siehe oben). Bewahrt Ticket & Berechtigungsnachweis am besten gemeinsam auf!
Ohne passenden Berechtigungsnachweis und Ausweis erhaltet ihr keinen Zutritt zum Konzertgelände!

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Können die anderen Personen unabhängig von mir als Besteller*in auf das Konzertgelände?

Nur, wenn für jene Personen bei der Bestellung des Tickets ein eigener Berechtigungsnachweis hochgeladen wurde. Wenn ihr gemeinsam auf nur einem Berechtigungsnachweis aufgeführt seid, dann müsst ihr auch gemeinsam zum Einlass kommen!

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Darf ich mein Ticket weitergeben, wenn ich kurzfristig verhindert bin?

Das Ticket ist nur gültig für die Person, deren Name auf dem Ticket steht. Um Missbrauch auszuschließen, darf das Ticket nicht an andere Personen weitergegeben werden (ist also “hart” personalisiert). Zur Übertragung der Tickets auf andere Personen mit Berechtigungsnachweis nutze bitte die Möglichkeit der Umpersonalisierung (s.u.), wenn du nicht zum Konzert kommen kannst.

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Kann ich mein Ticket umpersonalisieren lassen?

Im Prinzip ja. Aber: Sozialtickets können nur auf andere anspruchsberechtigte Personen übertragen werden, d.h. Sozialtickets bleiben immer Sozialtickets!

Sollte eine Umpersonalisierung notwendig sein, dann wende dich bitte bis 24 Stunden vor dem Konzert an den Ticketshop, und reiche direkt den Berechtigungsnachweis der “neuen” Person mit ein, die dein Ticket übernehmen soll.

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Warum gilt das Angebot nur für Berliner*innen?

Es ist obviously schwierig, gerade für uns als privates Unternehmen, Grenzen zu ziehen ab “wann” ein Einkommen als “gering” gilt, wie so etwas (halbwegs datenschutzfreundlich) nachgewiesen werden kann, welche Einzelfälle zu berücksichtigen sind, usw..

Den gesamten Prozess möchten wir außerdem möglichst diskriminierungsfrei gestalten, also vor allem niemanden zwingen, Einkommensverhältnisse uns gegenüber offenzulegen. Deshalb orientieren wir uns mit allem erst mal an Entscheidungen und Einstufungen der Politik bzw. Verwaltung, anstatt selbst “zu urteilen”.

Leider gibt es kein bundeseinheitliches Verfahren für diesen Nachweis. Die Prüfung der unterschiedlichen Nachweise aus den zahlreichen Kommunen und Bundesländern übersteigt im Moment noch unsere Kapazitäten.

Wir möchten das Angebot mit dem in Berlin gültigen Berechtigungsnachweis der hiesigen Senatsverwaltung gewissermaßen starten - hoffen aber, das alles bei zukünftigen Events deutlich ausweiten zu können.

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Wie können all diese Fragen direkt zum Start des Sozialtickets eigentlich schon “frequently” sein?

Hmm. Als ... rhetorisch bemühter Kniff, damit ihr’s auch durchlest?
Gruß, eure Kommunikationsprofis.

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