ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB | Version: 3.1 | Stand: 17.08.2023 | PDF-Datei
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die über den Online-Shop der OPM Concept GmbH (im Folgenden: OPM) abgeschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und OPM. Die AGB gelten insbesondere auch für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Merchandise-Artikeln, sonstigen Waren oder dem Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen von Dritten.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1
Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
1.1.1
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.1.2
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2
Vertragssprache ist Deutsch.
1.3
Soweit von OPM Eintrittskarten für Veranstaltungen von Dritten verkauft werden, erhalten Kinder unter 6 Jahren auch in Begleitung keinen Zutritt zum Konzert.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1
Die auf der Website von OPM aufgeführten Produkte und Leistungen sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.
2.2
Durch Absendung der Bestellung aus dem virtuellen „Warenkorb“ mit Betätigung der Schaltfläche „Kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über den/die in diesem Warenkorb enthaltenen Artikel ab.
2.3
Den Zugang der Bestellung wird OPM dem Kunden gegenüber unverzüglich per E-Mail bestätigen (sog. Zugangsbestätigung). Diese automatische Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung dar.
2.4
OPM ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Der Vertrag kommt zustande mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch OPM beim Kunden oder dem Versenden der Ware.
2.5
Für den Verkauf von Merchandise-Artikeln und sonstigen Waren (ausgenommen Eintrittskarten) gilt: Die Veräußerung der auf der Website von OPM aufgeführten Produkte und Leistungen erfolgt durch OPM im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; Vertragspartner des Kunden ist OPM.
2.6
OPM wickelt den Verkauf und die Zustellung der Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung des anbietenden Veranstalters ab.
3. Leistungsumfang und Vertragspartner beim Kauf von Eintrittskarten
3.1
Beim Verkauf von Eintrittskarten handelt die OPM lediglich als Vermittler der jeweils angebotenen Veranstaltung. Vertragspartner des Vertrages betreffend die konkrete Veranstaltung ist stets der jeweilige Veranstalter. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen damit vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunde) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese rechtliche Beziehung möglicherweise eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten.
3.2
Mit der Bestellung der Eintrittskarten beauftragt der Kunde die OPM mit der Abwicklung des Ticketkaufs einschließlich des Versandes. Zwischen dem Ticketerwerber und der OPM kommt mit Abschluss der Bestellung ein Vermittlungsvertrag zustande. OPM ist vom jeweiligen Veranstalter beauftragt, die Eintrittskarten der Veranstaltung im Namen des Veranstalters zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in dessen Name zu handeln.
3.3.
Vertragspartner für die Erbringung der durch die von OPM vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter der gewählten Veranstaltung, gegen die insbesondere auch etwaige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die Veranstaltungsleistungen betreffen, geltend zu machen sind. Auch insoweit können ergänzend möglicherweise Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters gelten.
4. Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird gespeichert; er ist nach Absendung der Bestellung jedoch nicht mehr über die Website abrufbar. OPM wird dem Kunden allerdings den Inhalt des Vertrages in Textform gesondert mitteilen.
5. Preise / Zahlungsbedingungen
5.1
Alle ausgewiesenen (Kauf-)Preise stellen Gesamtpreise dar – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis für Eintrittskarten setzt sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühren und ggfs. sonstiger Gebühren (z.B. Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren), jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zusammen.
5.1.1
Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Kaufpreise zuzüglich Liefer- und Versandkosten; deren Höhe richtet sich, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, nach den folgenden Angaben:
Lieferungen innerhalb Deutschlands:
Die Liefer- und Versandkosten für Lieferungen innerhalb Deutschlands betragen EUR 6,50 (Paket) bzw. EUR 4,90 (Briefversand).
Lieferungen von Waren ins Ausland:
Die Liefer- und Versandkosten betragen EUR 9,90 für Lieferungen nach Österreich, EUR 14,00 für Lieferungen nach Andorra, Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Monaco, Polen, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vatikan sowie EUR 19,00 für Lieferungen nach Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Nordirland, Norwegen und Portugal. Für Lieferungen in andere Länder betragen die Liefer- und Versandkosten pauschal EUR 24,00.
5.1.2
Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) durch den Kunden zu zahlen sein.
5.2
OPM akzeptiert die innerhalb des Online-Shops im Einzelnen mit aufgeführten Zahlungsmethoden. Der Kunde wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
5.2.1
Im Falle einer Zahlung durch Banküberweisung verpflichtet sich der Kunde dazu, den Kaufpreis zzgl. Liefer- und Versandkosten spätestens fünf Werktage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Die Kontodaten werden zusammen mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilt.
5.2.2
Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte veranlasst OPM die Belastung der vom Kunden angegebenen Kreditkarte bzw. des dazugehörigen Kontos binnen zwei Werktagen nach dem Zustandekommen des Vertrages.
6. Liefer- und Versandbedingungen / Gefahrtragung
6.1
Die Auslieferung der vom Kunden gekauften Artikel erfolgt – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist – auf dem Versandwege an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Der Kunde hat die Lieferanschrift richtig und vollständig anzugeben. Sollte der Kunde schuldhaft fehlerhafte oder unvollständige Adressdaten hinterlegt haben und es dadurch bei OPM zu zusätzlichen Kosten (so etwa ein vom Transportunternehmen für die Rückbeförderung unzustellbarer Sendungen erhobenes Rücksendeentgelt oder bei erneuter Zusendung zusätzlich anfallende Versandkosten) kommen, hat der Kunde diese zu erstatten.
6.1.1
Der Versand der vom Kunden gekauften Artikel erfolgt im Fall einer Zahlung durch Banküberweisung innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang. Die Lieferfrist, innerhalb derer das Transportunternehmen die Waren ausliefert, beträgt somit drei bis vier Werktage nach Zahlungseingang, es sei denn, im Zusammenhang mit dem Artikelangebot wird auf eine kürzere oder längere Frist ausdrücklich hingewiesen.
6.1.2
Der Versand der vom Kunden gekauften Artikel erfolgt im Fall einer Zahlung mittels Kreditkarte innerhalb von zwei Werktagen nach dem Zustandekommen des Vertrages. Die Lieferfrist, innerhalb derer das Transportunternehmen die Waren ausliefert, beträgt somit drei bis vier Werktage nach dem Zustandekommen des Vertrages, es sei denn, im Zusammenhang mit dem Artikelangebot wird auf eine kürzere oder längere Frist ausdrücklich hingewiesen.
6.2
Versendet OPM auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald OPM die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Verbraucher übergeht, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und OPM dem Verbraucher diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat. In anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
7. Personalisierung von Eintrittskarten
7.1
Beim Verstoß gegen die nachgenannten Bedingungen hat der jeweilige Veranstalter das Recht, den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern. OPM als Ausstellerin der Eintrittskarten will den Zutritt zu Veranstaltungen von Dritten nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei OPM oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8 erworben haben.
7.2
Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist daher, dass der Besucher das mit seinem Vor- und Zunamen versehene Ticket vorlegt. Die jeweiligen Veranstalter gewähren nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei OPM bezogen hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“).
7.3
Alternativ ist auf der Eintrittskarte eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen. Ein Dritter, dessen Name nicht auf der Eintrittskarte eingetragen ist, erhält nur dann Zutritt, wenn ihm die Eintrittskarte im Einklang mit den Weitergabebestimmungen aus nachfolgender Ziffer 8.2 weitergegeben wurde und er seinen Vor- und Zunamen in die Leerzeile, soweit vorgesehen, einträgt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits Vor- und Zuname eingetragen sind, sind diese zu streichen und der Vor- und Zuname des in den Vertrag Eintretenden auf der dafür vorgesehenen Leerzeile einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden. Mit Vorlage der Eintrittskarte am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einführen der Eintrittskarte in die Lesegeräte bzw. das Einscannen) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.
7.4
Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des jeweiligen Veranstalters und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die unter Verstoß gegen Ziff. 9.2 auf von OPM nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht und können Rechtsfolgen nach Ziffer 9.4, insbesondere 9.4.3 (Vertragsstrafe) auslösen. OPM wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
8. Besondere Bedingungen des Sozialtickets
8.1
Um sozial schwächeren Kunden die Möglichkeit eines Konzertbesuchs zu ermöglichen, bieten Veranstalter bei ausgewiesenen Veranstaltungen vergünstigte Sozialtickets an. Zum Erwerb eines Sozialtickets sind diejenigen berechtigt, die einen Berechtigungsschein Berlin Ticket S (nachfolgend „Berechtigungsschein“) innehaben und sich per amtlichen Ausweisdokument als Inhaber des Berechtigungsscheins legitimieren können.
8.2
Im Verkaufsprozess muss der Kunde, die unter Ziffer 8.1 genannten Dokumente hochladen. Nach Prüfung der Berechtigung durch OPM wird die Bestellung angenommen bzw. abgehlehnt.
8.3
Die Sozialtickets werden durch Namensaufdruck streng personalisiert.
8.4
Eine Weitergabe eines Sozialtickets an einen Dritten, dessen Name nicht auf dem Ticket aufgedruckt ist, ist nur möglich, wenn der Dritte ebenfalls Inhaber eines Berechtigungsscheins ist und kein Fall der unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.2 vorliegt. Zur Übertragung des Besuchsrechts ist eine Umpersonalisierung notwendig. Hierfür ist der OPM Name und Anschrift des Dritten mitzuteilen sowie dessen Berechtigungsschein zu übersenden. Die Möglichkeit zur Umpersonalisierung besteht bis 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Weitere Einzelheiten hierzu werden rechtzeitig auf der Webseite bekannt gegeben.
9. Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets
9.1.
Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und von Ticketspekulation, zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Durchsetzung von Besuchsverboten, liegt es im Interesse von OPM, der Veranstalter und der Besucher, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
9.2.
Der Verkauf von Tickets durch OPM erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,
9.2.1
Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. eBay) zum Kauf anzubieten;
9.2.2
Tickets zu einem höheren als den auf der Karte ausgewiesenen Preis anzubieten oder weiterzuverkaufen; ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
9.2.3
Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
9.2.4
Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von OPM kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
9.2.5
Die jeweils festgelegte maximale Bestellmenge an Tickets pro Person zu umgehen oder zu überschreiten.
9.3.
Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das gemäß Ziffer 7 personalisierte Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt.
Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von OPM voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
9.3.1
Im Falle von Tickets, welche gem. Ziff 7.2 durch Aufdruck mit dem Vor- und Zunamen des Besuchers versehen sind, von der offiziellen Möglichkeit zur Umschreibung auf eine andere Person Gebrauch gemacht wird (Umpersonalisierung durch OPM). Diese Möglichkeit wird jeweils kurzfristig, in der Regel zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung durch OPM eröffnet. Einzelheiten hierzu und die Höhe der hierbei anfallenden Gebühren werden rechtzeitig bekannt gegeben.
9.3.2
Im Falle von Tickets, auf welchen gem. Ziff 7.3 eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen ist, wenn der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und OPM einverstanden ist. Zudem ist (3) der Vor- und Zunahme jedes neuen Ticketinhabers, soweit vorgesehen, auf dem Ticket einzutragen. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf bzw. neben der dafür vorgesehenen Fläche einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden.
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner von OPM in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande. Auf Verlangen von OPM ist der Kunde zur Auskunft über alle Umstände verpflichtet, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen erforderlich sind.
9.4
Im Falle eines oder mehrerer schuldhafter Verstöße gegen die Regelungen in Ziffern 9.2 und 9.3 ist OPM unter Berücksichtigung der Schwere des dem Ticketerwerber vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
9.4.1
OPM ist berechtigt, vom Kaufvertrag oder Vermittlungsvertrag zurückzutreten;
9.4.2
OPM kann das Ticket sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern;
9.4.3
OPM ist berechtigt, von Erwerbern, die Eintrittskarten unter Verstoß gegen Ziffern 9.2.1, 9.2.2, 9.2.3, 9.2.4, 9.2.5, 9.3.1 oder 9.3.2 weitergeben, weiterverkaufen und/oder zum Kauf anbieten, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird von OPM nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
9.4.4
OPM ist berechtigt, von dem jeweiligen Ticketerwerber die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffern 8.2.1 und/oder 8.2.2 handelt;
9.4.5
OPM behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in den Ziffern 9.2 und 9.3 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Zutrittsverbot für Veranstaltungen von OPM auszusprechen oder dies den Veranstaltern zu empfehlen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
10. Rückgabe von Eintrittskarten
Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei Ausfall und/oder Verlegung wird der Ticketpreis mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten zurückerstattet. Diese Gebühren stellen den Gegenwert der auch im Falle einer Rückgabe von Eintrittskarten geleisteten Vermittlungsleistung dar. Der Rückerstattungsanspruch richtet sich gegen den jeweiligen Veranstalter. OPM übernimmt in einem solchen Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Kunden und Veranstalter, soweit der Veranstalter OPM die entsprechenden Beträge zur Verfügung stellt.
- Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie
11.1
Für den Zugang zu Veranstaltungen, den Besuch von Veranstaltungen sowie den Aufenthalt bei Veranstaltungen, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
11.2
Der Kunde erkennt an, dass Veranstaltungen insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden können; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass der jeweilige Veranstalter zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung er die Kunden verpflichtet.
11.3
Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder die Tickets einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung des vom Kunden erworbenen Tickets wird dem Kunden der entrichtete Ticketpreis erstattet. Nicht erstattet werden im Kaufprozess explizit ausgewiesene Service- und Versandgebühren, die von der Vorverkaufsstelle/der Ticketplattform erhoben werden.
11.4
Der jeweilige Veranstalter und OPM können dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seinem Ticket abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen oder Stehplätze in Sitzplätze umwandeln; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Ticketpreises oder sonstige Entschädigungen.
11.5
Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden bei einer Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen, wenn der Kunde:
11.5.1
den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommt und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des jeweiligen Veranstalters nicht befolgt; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 oder negativen erforderlichen Test vorlegt, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung trägt oder Abstandsgebote nicht einhält,
11.5.2
am Tag der Veranstaltung an SARS-CoV-2 erkrankt ist oder innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung wissentlich Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatte oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweist, oder
11.5.3
sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbaren Gebiet aufgehalten hat und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegt, die einen Zugang oder einen Verbleib ausschließen.
11.6
Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Veranstalters, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden zum Zugang zur Veranstaltung vorgeschrieben, ist der Veranstalter im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zur Veranstaltung von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.
11.7
OPM und der jeweilige Veranstalter weisen darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet sind, die Kontaktdaten des Kunden zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie gegebenenfalls der ihn begleitenden Personen mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. OPM und der jeweilige Veranstalter verarbeiten die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
11.8
Der Kunde hat den Anordnungen und Auflagen des jeweiligen Veranstalters und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde erkennt an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
12. Widerrufsrecht und -folgen
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Als Verbraucher haben Sie daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (OPM Concept GmbH, Wasserburger Straße 4, 83352 Altenmarkt – Deutschland / Telefon: +49(0)8621–646480 / Telefax: +49(0)8621–646489 / E-Mail: info@opm-concept.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
13. Rechte des Kunden bei Mängeln der Kaufsache (Gewährleistung)
Kunden stehen beim Kauf von Waren gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren zu. Kunden haben bei Mängeln einer (Kauf-)Sache das Recht, Gewährleistungsrechte geltend zu machen – dies nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1
Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von OPM.
14.2
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
14.3
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, OPM einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde während des Eigentumsvorbehalts unverzüglich anzuzeigen.
14.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 14.2 und/oder 14.3 dieser AGB ist kauf mich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
15. Haftungsbestimmungen
15.1
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet OPM uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet OPM uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
15.2
Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 15.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet OPM, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
15.3
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 15.1 noch 15.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet OPM gegenüber Verbrauchern – dies jedoch begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
15.4
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
16. Online-Streitbeilegung / Alternative Streitbeilegung
16.1
Die Europäische Kommission stellt nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über eine interaktive Website, auf die in allen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union elektronisch zugegriffen werden kann, eine Europäische Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen in der Europäischen Union wohnhaften Verbrauchern und in der Europäischen Union niedergelassenen Unternehmern zur Verfügung, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder der Online-Erbringung von Dienstleistungen ergeben (sog. OS-Plattform / URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/). Um eine Beschwerde auf dieser sog. OS-Plattform einzureichen, haben Verbraucher ein elektronisches Beschwerdeformular auszufüllen. Die einzelnen Informationen, die beim Einreichen einer Beschwerde obligatorisch anzugeben sind, werden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufgeführt.
16.2
OPM ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.1.1
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 17.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17.1.2
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
17.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von OPM. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von OPM, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
OPM Concept GmbH
Geschäftsführer: Wolfgang Huber
Wasserburger Straße 4
83352 Altenmarkt / Deutschland
Telefon: +49(0)8621 – 646480
Telefax: +49(0)8621 – 646489
E-Mail: info@opm-concept.com
USt-Ident.Nr.: DE 814293917
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein (HRB 16280)
Anhang: Muster-Widerrufsformular
Muster für das Widerrufsformular
nach Anlage 2 zu Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 u. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: OPM Concept GmbH, Wasserburger Straße 4 in 83352 Altenmarkt – Deutschland / Telefax: +49(0)8621–646489 / E-Mail: info@opm-concept.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
__
(*) Unzutreffendes streichen